Einleitung
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Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Fotografin Nina Jahrens gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten- den Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt die Fotografin nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen beiden Parteien schriftlich vereinbart worden.
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1. Definition
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Fotos:
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Fotos sind im Sinne dieser AGB alle von der Fotografin hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchen Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
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Fotografin:
In den AGB wird mit dem Wort „Fotografin“ immer die Person Nina Jahrens gemeint.
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2. Vertragspartner und Anschrift
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Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist:
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Nina Jahrens
Im Entenschwumm 2
79576 Weil am Rhein
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Email: ninajahrensfotografie@web.de
Web: www.ninajahrens.de
IdNr.: 71 590 632 043
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3. Vertragsschluss
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Ein Angebot an den Auftraggeber ist nur im Sinne einer unverbindlichen Vormerkung zu sehen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung der Fotografin durch den Auftraggeber zustande. Durch die Abgabe der Bestellung oder die Annahme eines Angebots der Fotografin, akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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4. Preise
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Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Bei Endverbrauchern ist das Honorar gemäß § 19 UStG der Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuer.
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Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.
Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung der Fotografin und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht überwiesen, wird der Termin wieder für andere Kunden freigegeben.
Der Restbetrag wird bei der Abgabe der Bilder fällig und ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht innerhalb eines Monats beglichen folgt die erste Mahnung.
Nach der zweiten Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 3% zu verzinsen. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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An- und Abreisen erfolgen jeweils von Lörrach (baden-Württemberg) aus. Übersteigt die An- und Abreise die im Paket enthaltene Anfahrt wird jeder weitere gefahrener Kilometer mit 0,60 € berechnet. Bei der Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug werden die tatsächlich entstehenden Kosten (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Bei einer Entfernung von 200 km von Rheinfelden (Baden) gibt es eine Hotelpauschale von 98 €.
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Durch den Auftrag anfallende Kosten wie Parkgebühren, Verpackung und Porto nach Deutschland sind im Honorar enthalten.
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Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von der Fotografin vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, wird die Anzahlung nicht erstattet und als Ausfallhonorar behalten.
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5. Eigentumsvorbehalt
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Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Fotografin.
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6. Ausführung der Vertragspflichten
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Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen.
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Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials. Originaldateien (RAW-Aufnahmen) verbleiben bei der Fotografin.
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Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an die Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
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Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser
Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
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7. Gewährleistung/Haftung
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Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug und der Unmöglichkeit die Leistung zu erbringen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin verursacht worden ist.
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Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf
Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, Schwangerschaft etc. die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden.
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Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, übernimmt die Fotografin keine Haftung.
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Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabore oder Fotobuchhersteller zu beauftragen.
Folgende Labore werden beauftragt: Silverbird24 GmbH, Graphistudio spa, fotocommunity prints GmbH, White Wall (Avenso GmbH), fotoporto (Akdag & Werner GbR)s
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Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
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Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an die Fotografin zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.
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Nina Jahrens
Im Entenschwumm 2
79576 Weil am Rhein
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Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Fotos oder der Ware schriftlich bei der Fotografin geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch die Fotografin beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
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Liefertermine für Fotos und Alben sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet bei einer Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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8. Nutzungs- und Urheberrechte
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Sämtliche aus dem Shooting resultierende fotografischen Arbeiten unterliegen, ungeachtet des Speichermediums, dem alleinigen Urheberrecht der Fotografin.
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Die Fotografin überträgt dem Auftraggeber für die angefertigten Arbeiten ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbefristetes, unbegrenztes Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht für den privaten Gebrauch.
Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt.
Eine Übertragung der Bildrechte an Dritte ist ausgeschlossen.
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Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der Fotografin brauchen vorab eine schriftliche Genehmigung durch die Fotografin.
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Die Fotografin darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Vor dem Vertragsabschluss kann der Auftragsgeber schriftlich von diesen Einverständnis zurücktreten.
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9. Datenschutz
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Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an die Fotografin bekanntgegeben werden, ist die Fotografin berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens der Fotografin zu speichern. Der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich zu. Die Fotografin verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
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10. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilwirksamkeit, Gerichtsstand
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Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche Vertragsänderungen oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
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Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.
Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Lörrach (Baden-Württemberg). Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Lörrach (Baden-Württemberg).